Mietverwaltung in Bogenhausen und im Herzogpark

Wir verwalten Miethäuser in München, insbesondere im Herzogpark und in Bogenhausen.Wir übernehmen gerne auch kleinere Objekte.

Sie sind Eigentümer eines Mietwohnanwesens in Bogenhausen oder im Herzogpark und wollen sich von allen anfallenden Arbeiten entlasten?

Dann sind Sie bei uns richtig!

Aufgrund unserer eigenen wohnungswirtschaftlichen Verwurzelung sind wir für Sie ein kompetenter Sachverwalter Ihrer Interessen und entlasten Sie von allen anfallenden Arbeiten vollständig, ohne dass Sie die Entscheidungsbefugnis insbesondere über Geldausgaben verlieren.

Gerne übernehmen wir die Verwaltung jeder Größenordnung von Mietwohnanwesen für Sie.

Unsere detaillierten Leistungen haben wir für Sie in einzelne Bereiche untergliedert:

Kaufmännische Leistungen innerhalb der Mietverwaltung  

  • Buchung und Ausführung sämtlicher Geldein- und ausgänge, geordnete rechnerische Darstellung  
  • Überwachung sämtlicher Mietzahlungen, bzw. Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen und zeitnahes Mahnen offener Mieten
  • Durchführung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren, Ausspruch von fristlosen Kündigungen wegen Zahlungsverzug bei Zahlungsrückstand von 2 Monatsmieten  
  • Erteilung von Prozessvollmachten für Klage in dem Zusammenhang mit den Mieverhältnissen  
  • Prüfung und Zahlung aller Eingangsrechnungen  
  • Ablage aller Eingangsrechnungen und Aufbewahrung der Eingangsrechnungen in Papierform, geordnet nach sachlichen Gesichtspunkten
  • Verwaltung der Mietkautionen einschließlich Abrechnung der Mietkautionen mit den ausziehenden Mietern
  • Erstellung einer monatlichen Abrechnung für den Eigentümer, Erstellung einer Monatsabrechnung mit Einzelbewegungsnachweis für den Eigentümer
  • Erstellung einer Jahresabrechnung für den Eigentümer (mit und ohne Einzelbewegungen)
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung mit den Mietern, Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
  • Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Abwicklung von gekündigten Mietverträgen, insbesondere Geltendmachung von Forderungen wegen Verschlechterung der Mietsache  
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und – soweit möglich – Durchführung der Mieterhöhungsverfahren
  • Abschluss und Überwachung aller notwendigen Verträge (Versicherungen, Hausmeister, Hausreinigung, Wartungen, Versorger usw.)
  • Suche von neuen Mietern und Abschluss von Mietverträgen nach den aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten bei frei werdenden Wohnunge

Technische Leistungen innerhalb der Mietverwaltung    

  • Durchführung der laufenden Instandhaltung, d. h. Entgegennahme der Rügen der Mieter, Prüfung ob Berechtigung vorliegt und Auftragsvergabe (bei Kleininstandsetzungen auch Anforderung der Kosten bei dem Mieter)  
  • Abwicklung von Wohnungsmodernisierung (Erstellung von Konzept, Beauftragung von Handwerkern, Abnahme der handwerklichen Leistungen)
  • Abnahme und Übergabe von Wohnungen bei Mieterwechsel  
  • Veranlassung aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen  
  • Einholung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen an Handwerker zur Durchführung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten  
  • Überwachung des Hausmeisters, bzw. der Hausreinigungskraft
  • technische Überprüfung des Objektes durch jährliche Begehung der Anlage einschließlich Protokollerstellung und Übersendung der Fotokopien an den Eigentümer
  • Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen

Juristische Leistungen im Bereich der Mietverwaltung

  • laufendes Angleichen der neu abzuschließenden Mietverträge an die Rechtsprechung, sodass Gewähr dafür besteht, dass bei Abschluss des Mietvertrages die Interessen des Vermieters – soweit juristisch möglich – gewahrt sind  
  • Insbesondere Beachtung, dass Betriebskosten lückenlos umlegbar sind  
  • Austragung von Streitigkeiten bei Mieterhöhungsverfahren, bzw. bei Betriebskostenabrechnungen  
  • Wahrung der rechtlichen Interessen der Eigentümer, soweit Mietminderungsansprüche seitens der Mieter erhoben werden  
  • Baumängelgewährleistungsüberwachung, nebst Verfolgung von Gewährleistungs-Ansprüchen

Persönliche Betreuung im Bereich der Mietverwaltung  

  • Abwicklung des gesamten fernmündlichen, persönlichen und schriftlichen Verkehrs mit den Mietern (komplette Entlastung des Eigentümers)
  • Korrespondenz mit Eigentümer, Mietern, Behörden usw.
  • telefonische, schriftliche und persönliche Beratung in allen wohnungswirtschaftlichen Fragen
  • Vorbereitung und Abstimmung von Verwaltungsentscheidungen
  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
  • Lückenlose Information des Hauseigentümers durch Übersendung aller wesentlichen eingehenden und ausgehenden Schriftwechsels und neu abgeschlossenen Mietverträgen

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